INCI
Abkürzung für: International Nomenclature Cosmetic Ingredients (engl. für Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe)
Die Bestandteile kosmetischer Mittel müssen europaweit mit ihren INCI-Bezeichnungen auf der äußeren Verpackung eines Produktes in absteigender Reihenfolge der Konzentration, d.h. der Menge, in der sie eingearbeitet sind angegeben werden. Der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil wird am Anfang angegeben, danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als 1 Prozent der Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.
Wenn auf der äußeren Verpackung eines Produktes nicht ausreichend Platz für die Deklaration ist – z.B. bei Kleinartikeln – werden die Angaben auf einer Packungsbeilage o.ä. aufgeführt oder es kann auch ein Schild in deren unmittelbaren Nähe angebracht sein, das über die Bestandteile des betreffenden Produkts informiert.
Für Farbstoffe sind die gültigen INCI-Bezeichnungen die sog. Colour-Index-Nummern. Bei dekorativer Kosmetika, die in mehreren Farb-Nuancen angeboten werden, erfolgt eine Auflistung der verschiedenen Farbstoffe nach dem Zeichen „+/-“ in eckigen Klammern, z.B. [+/- CI 15580, CI 18965, CI …]. Um nicht für jedes kleinformatige Einzelprodukt, z.B. einen Lippenstift, ein extra Etikett mit der individuellen Zusammensetzung an Farbstoffen erstellen zu müssen, können alle Farbstoffe auf einmal angegeben werden, die in einer Produktlinie vorkommen können.
Quelle: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.
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Dieser Artikel wurde verfasst am 15. August 2008
von mel in der Kategorie Beauty-Lexikon
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